Hinweisgeber

Meldestelle der Karl Menzel Maschinenfabrik

 Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von gegenseitigem Respekt und der Verbindlichkeit unserer Aussagen. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Geschäftstätigkeiten rechtskonform ausgeübt werden. Dazu zählen für uns insbesondere die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und sonstigen Vorschriften.

Hinweise zu Compliance-relevantem Fehlverhalten oder Gesetzesverstößen in der Karl Menzel Maschinenfabrik helfen uns dabei, diesen Ansprüchen gerecht zu werden.

Daher haben wir eine direkte und vertrauensvolle Meldestelle eingerichtet, um eine lückenlose Aufklärung von Verstößen jeder Art zu gewährleisten. Durch gezielte und angemessene Maßnahmen möchten wir sicherstellen, Missstände und Fehlverhalten zu unterbinden und künftigen Verstößen aktiv vorzubeugen.

Bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen Gesetze und/oder Compliance relevante Regelungen haben Sie die Möglichkeit, die interne Meldestelle der Karl Menzel Maschinenfabrik zu nutzen.

Die Meldung an eine interne Meldestelle ist zu bevorzugen, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es dem Hinweisgeber unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Externe Meldestellen sind beispielsweise die externe Meldestelle des Bundes und externe Meldestellen der Länder.

Hinweise an die interne Meldestelle richten Sie bitte per Postversand an:

Karl Menzel Maschinenfabrik GmbH & Co. KG
Stichwort: Hinweisgeber
Friedrichsdorfer Straße 61
33659 Bielefeld Deutschland

Alternativ können Sie den Briefkasten vor unserem Hauptgebäude verwenden.

Schutz und Verantwortung von Hinweisgebern

Es werden keine Vergeltungsmaßnahmen, Diskriminierungen oder Strafen, weder direkt noch indirekt, im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit gegen die Hinweisgeber aufgrund der eingegangenen Meldung verhängt, die in gutem Glauben eine Meldung gemacht haben. Der Hinweisgeber ist jedoch zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschmeldung entsteht. 

Bei Meldungen ist die Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet, es sei denn, der Hinweisgeber erklärt sein Einverständnis zur Offenlegung. 

Rechte und Pflichten von Hinweisgebern

 Während der Untersuchung und der Überprüfung möglicher Verstöße können Personen, die Gegenstand der Meldungen sind, einbezogen oder über diese Tätigkeit informiert werden, aber unter keinen Umständen wird ein Verfahren allein auf der Grundlage der Meldung eingeleitet, wenn keine konkreten Beweise für die darin enthaltenen Behauptungen vorliegen. Ein Verfahren kann nur auf der Grundlage von Beweisen eingeleitet werden, die sich nicht auf die Behauptungen in der Meldung selbst stützen.

Datenschutz und Datenspeicherung

 Die Unterlagen zur Meldung werden vom lokalen Hinweisgeber-Beauftragten sicher und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Abschluss der Meldung archiviert. Danach werden diese gelöscht. Eine längere Aufbewahrung ist nur gestattet, wenn es erforderlich und verhältnismäßig ist, um ein anderes Gesetz zu erfüllen. 

Alle persönlichen und sensiblen Informationen, die in der Meldung enthalten sind, einschließlich derjenigen, die sich auf die Identität des Hinweisgebers oder anderer Personen beziehen, müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln für den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet werden, wie sie in der europäischen und lokalen Gesetzgebung festgelegt sind, z.B. gemäß DSGVO/Datenschutzgrundverordnung.